Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen europäisches Recht und ist ungültig. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Demnach muss die verdachtslose Speicherung von Verbindungsdaten von Telefon, Internet und E-Mails künftig „auf das absolut Notwendige beschränkt“ werden.