„Heimtücke“ oder „niedrige Beweggründe“: Das kennzeichnet im deutschen Strafrecht einen Mord. Bundesjustizminister Heiko Maas will die entsprechende gesetzliche Regelung überarbeiten – sie stammt noch aus der Zeit des Nationalsozialismus.
„Heimtücke“ oder „niedrige Beweggründe“: Das kennzeichnet im deutschen Strafrecht einen Mord. Bundesjustizminister Heiko Maas will die entsprechende gesetzliche Regelung überarbeiten – sie stammt noch aus der Zeit des Nationalsozialismus.